Witwen- oder Witwerrente – finanzielle Absicherung nach dem Verlust eines geliebten Menschen
Nach dem Tod eines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners stehen Angehörige nicht nur vor einer emotional belastenden Zeit, sondern oft auch vor finanziellen Herausforderungen. Die Witwen- oder Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Hinterbliebene in dieser schwierigen Phase entlasten soll.
Was ist die Witwen- oder Witwerrente?
Lebenspartner gezahlt wird. Voraussetzung ist, dass der oder die Verstorbene in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war oder bereits eine Rente bezogen hat.
Es gibt zwei Arten der Hinterbliebenenrente:
- Kleine Witwen-/Witwerrente: Sie wird in der Regel für zwei Jahre gezahlt und beträgt 25 % der Rente, die der oder die Verstorbene erhalten hat oder erhalten hätte.
- Große Witwen-/Witwerrente: Sie beträgt etwa 55 % der Rente des oder der Verstorbenen und wird gezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa das Vorhandensein eigener Kinder, eine Erwerbsminderung oder ein bestimmtes Alter.
Wer hat Anspruch?
Ein Anspruch besteht, wenn:
- eine gültige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand,
- der oder die Verstorbene die allgemeine Wartezeit in der Rentenversicherung erfüllt hat (mindestens fünf Jahre Beitragszeit),
- keine Wiederverheiratung erfolgt ist.
Was ist zu beachten?
- Antragstellung: Die Witwen- oder Witwerrente muss aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden – sie wird nicht automatisch gezahlt.
- Übergangsgeld („Sterbevierteljahr“): In den ersten drei Monaten nach dem Todesfall erhalten Hinterbliebene die volle Rente des oder der Verstorbenen. Dieses Übergangsgeld beantragen wir als Bestattungshaus Märtin gerne für Sie – eine Sorge weniger in einer ohnehin schweren Zeit.
- Einkommensanrechnung: Eigene Einkünfte der Hinterbliebenen können auf die Rente angerechnet werden.
Wir sind an Ihrer Seite
Als erfahrenes Bestattungshaus unterstützen wir Sie nicht nur bei der würde- und respektvollen Gestaltung der Trauerfeier, sondern auch bei wichtigen Formalitäten. Dazu gehört auch die Beantragung des Übergangsgeldes (Sterbevierteljahr).
Die Kontaktdaten zur Rentenversicherungen bezüglich der Witwen- oder Witwerrente für die Städte Schwerte, Hagen und Dortmund finden Sie in der folgenden Tabelle.
Sprechen Sie uns gerne an – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und begleiten Sie einfühlsam durch diesen Abschnitt.
Wohnhaft in | Sachbearbeiter/-in | Telefon | Adresse |
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Schwerte | Frau Schneider | 02304-104273 | Am Stadtpark 1, 58239 Schwerte |
Hagen | Frau Bald (Buchstaben A - K) | 02331-2073749 | Berliner Platz 22, 58089 Hagen |
Hagen | Frau Örenbas (Buchstaben L - Z) | 02331-2072696 | Berliner Platz 22, 58089 Hagen |
Dortmund | Frau Duschinski | 0231-5022554 | Löwenstraße 11, 44135 Dortmund |
Dortmund | Frau Wirth | 0231-5026935 | Löwenstraße 11, 44135 Dortmund |